Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Am 30. November 2018 findet die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg statt. Gewählt werden die Vertrauensperson und 4 stellvertretende/s Mitglied/er.
- Wahlberechtigt sind alle am Wahltag beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen, die zum Zeitpunkt der Wahl beschäftigt werden.
- Wählbar als Vertrauensperson oder als stellvertretendes Mitglied ist jeder im Betrieb/in der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und dem Betrieb/der Dienststelle seit mindestens 6 Monaten angehört. Auch nicht selbst schwerbehinderte Beschäftigte sind wählbar.
last modified
Oct 31, 2018