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Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Am 24. November 2022 findet die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg statt. Gewählt werden die Vertrauensperson und 6 stellvertretende Mitglieder.

  • Wahlberechtigt sind alle am Wahltag beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen, die zum Zeitpunkt der Wahl beschäftigt werden.
  • Wählbar als Vertrauensperson oder als stellvertretendes Mitglied ist jeder im Betrieb/in der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und dem Betrieb/der Dienststelle seit mindestens 6 Monaten angehört.
  • Auch befristet Beschäftigte können sich aufstellen lassen, sofern der Arbeitsvertrag wenigstens die Hälfte der Wahlperiode abdeckt.

Das Wahlergebnis finden Sie hier.