Errichtung der Verfassten Studierendenschaft
Aktuelle Informationen, Termine, Protokolle und vieles mehr sind abrufbar auf der Homepage der VS.
Die Verfasste Studierendenschaft der Universität Freiburg hat sich am 04. November 2013 rechtswirksam konstituiert (Zur Amtlichen Bekanntmachung).
Am 18.12.2013 trat die Beitragsordnung der Verfassten Studierendenschaft in Kraft (Zur Amtlichen Bekanntmachung).
Daraus ergibt sich, dass alle immatrikulierten Studierenden und Promovierenden ab dem Sommersemester 2014 einen Beitrag von derzeit 7 € (pro Semester) zur Finanzierung der Verfassten Studierendenschaft zu entrichten haben.
Rechtsgrundlage dafür ist § 65a Absatz 5 Satz 5 Landeshochschulgesetz in Verbindung mit der Beitragsordnung der Verfassten Studierendenschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Damit wird für die Rückmeldung zum Sommersemester 2014 ein Beitrag in Höhe von insgesamt 142,00 Euro (60,00 Euro Verwaltungskostenbeitrag, 75 Euro Beitrag für das Studentenwerk und 7,00 Euro Studierendenschaftsbeitrag) erhoben.(Zur Rückmelde- und Zahlungsaufforderung für das Sommersemester 2014)
(Stand: Sommer 2014)
Nach über 30 Jahren hat der Landtag von Baden-Württemberg am 27. Juni 2012 die Wiedereinführung der im Jahr 1977 abgeschafften Verfassten Studierendenschaft beschlossen. Das Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft trat am 14. Juli 2012 in Kraft und wird nun Schritt für Schritt an den Hochschulen des Landes umgesetzt.
Die Hochschulleitung der Universität Freiburg begrüßt diesen Schritt, der die Autonomie und den Handlungsspielraum der Studierendenvertretung erweitert, und blickt der zukünftigen Zusammenarbeit mit der neustrukturierten Studierendenvertretung optimistisch entgegen.
Zunächst ging es in den letzten Wochen und Monaten darum, die Organisationsform der Verfassten Studierendenschaft zu bestimmen. Bis zum 31. Januar 2013 konnten Vorschläge zur Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft eingereicht werden. Die 5 eingereichten Satzungsvorschläge wurden rechtlich geprüft und waren alle zur Abstimmung am 29., 30. April und 2. Mai 2013 zugelassen. (Zum Abstimmungsergebnis)
Da keiner der vorgelegten Satzungsvorschläge die erforderliche Mehrheit gemäß § 9 Abs. 3 der Abstimmungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur Durchführung der Abstimmung über die Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft erreicht hat, fand am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, 14.,15. und 16.05.2013 eine weitere Abstimmung über die verbleibenden beiden Satzungsvorschläge statt. (Zum Abstimmungsergebnis)
Hier hatten die Studentinnen, Studenten, Doktorandinnen und Doktoranden die historische Gelegenheit, die Grundsätze der Organisationsform der Verfassten Studierendenschaft mitzubestimmen. Entschieden haben sie sich letztendlich für die Satzung
Das neue Mischmodell - der Kompromiss
(Zusätzliches Informationsmaterial Das neue Mischmodell)
Auf diesen Seiten soll ein Überblick über die bereits erfolgten Schritte und das weitere Prozedere in Hinblick auf die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg gegeben werden.
Aktuelle Beiträge zur Verfassten Studierendenschaft an der Universität Freiburg
- Artikel Badische Zeitung vom 13.7.2013: Uni und Asta sind zufrieden mit der Premiere
- Artikel uni'leben vom 5.7.2013: Radikale Mitte
- Artikel UniCross vom 4.7.2013: Uni-Wahlen & Wahlen zur VS am 9. und 10.7.2013
- Artikel UniCross vom 26.6.2013: Was das Neue Mischmodell bringt
- Artikel Badische Zeitung vom 24.5.2013: Vertretung der Studenten rückt einen Schritt näher
- Artikel UniCross vom 14.5.2013: Urabstimmung, die zweite: Fragen an die Modellvertreter
- Artikel UniCross vom 14.5.2013: Urabstimmung, nachgefragt
- Artikel Badische Zeitung vom 28.4.2013: Mehr Mitspracherecht für Studenten: Abstimmungen laufen
- Videobeitrag uni.tv vom 17.4.2013: Ein Spezial zur Verfassten Studierendenschaft
- Artikel UniCross vom 16.4.2013: Abstimmen und Geschichte schreiben
- Artikel uni'leben vom 12.4.2013: Da geht was