Personalratswahl und Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Am 02.07.2019 und 03.07.2019 findet die Personalratswahl und die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg statt.
Ergebnisse Personalratswahl
Die Ergebnisse der Personalratswahl stehen fest.
Ergebnisse Hauptpersonalratswahl
Die Ergebnisse der Hauptpersonalratswahl stehen fest.
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Ergebnisse der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung stehen fest.
Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, es sei denn, dass sie
- infolge Richterspruchs das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, nicht besitzen,
- am Wahltag seit mehr als zwölf Monaten ohne Dienstbezüge oder Arbeitsentgelt beurlaubt sind,
- eine Teilzeitbeschäftigung mit Freistellungsjahr ausüben und am Wahltag noch mehr als zwölf Monate vom Dienst freigestellt sind,
- Altersteilzeit im Blockmodell ausüben und sich am Wahltag in der Freistellung befinden.
Wählbar sind die wahlberechtigten Beschäftigten im Sinne von § 4 Absatz 1 Satz 1, die am Wahltag
- seit zwei Monaten der Dienststelle angehören und
- das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Nicht wählbar sind
- Beschäftigte, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzen,
- der Leiter der Dienststelle und sein ständiger Vertreter,
- Beschäftigte, die zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind,
- die den Beschäftigten nach Nummer 3 zugeordneten unmittelbaren Mitarbeiter, die als Personalsachbearbeiter die Entscheidungen vorbereiten,
- die Beauftragte für Chancengleichheit und ihre Stellvertreterin.
Beschäftigte, die nicht ständig selbstständige Entscheidungen in Personalangelegenheiten treffen oder vorbereiten, sind von der Wählbarkeit nach Satz 1 Nummer 3 und 4 nicht ausgeschlossen, wenn nur zu einem untergeordneten Teil der Gesamtaufgaben der Beschäftigten Personalangelegenheiten entschieden oder vorbereitet werden.
Ein im Wählerverzeichnis eingetragener wahlberechtigter Beschäftigter kann sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Auf seinen Antrag wird ihm der Wahlvorstand die dazu erforderlichen Unterlagen aushändigen oder übersenden.
- Wahlvorschläge für die Wahl die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
- Wahlvorschläge für die Personalratswahl (PR)
- Wahlvorschläge für die Wahl des Hauptpersonalrats (HPR)
- Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstands PR (Version 11.06.2019)
- Bekanntmachung Hauptwahlvorstand (Version 03.06.2019)
- Bekanntmachung der Mitglieder des Wahlvorstands für die Jugend-und Auszubildendenvertretung (JAV)
- Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)
- Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (LPVGWO)
- Wahlausschreiben
- Ergänzung zum Wahlausschreiben
- Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) (Version 11.06.2019)
- Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats (bei Gruppenwahl) (Version 11.06.2019)