Trennungsgeld
Anspruch auf Trennungsgeld besteht
- bei Zusage der Umzugskostenerstattung. Das Trennungsgeld wird in diesem Fall nach einer Bezugszeit von sechs Monaten um 50 % gekürzt und steht nach weiteren sechs Monaten nicht mehr zu,
- aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung (insbesondere Professurvertretungen).
Das Trennungsgeld beträgt je nach den gegebenen Voraussetzungen zwischen 6,70 € und 14,30 € täglich.
Den notwendigen Antrag finden Sie hier.
Weitere Auskünfte erteilen
- Frau Rich, Telefon 4341, E-Mail: katharina.rich@zv.uni-freiburg.de, und
- Frau Schumacher, Telefon 8840, E-Mail: melanie.schumacher@zv.uni-freiburg.de,
vom Personaldezernat.
last modified
Sep 14, 2016