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Tenure-Track-Professuren und Juniorprofessuren

Satzung für Juniorprofessuren und Tenure-Track-Professuren der Universität Freiburg

(Satzung und Qualitätssicherungskonzept für Juniorprofessuren und Tenure-Track-Professuren)

Zur Gewährleistung eines transparenten und qualitätsgesicherten Verfahrens hat die Universität Freiburg schon im Jahr 2012 als eine der ersten Universitäten in Deutschland das Tenure-Verfahren im Rahmen eines umfassenden Tenure-Leitfadens geregelt, welcher die Evaluationskriterien zur Qualitätssicherung klar definiert.

Der Tenure-Leitfaden und weitere Leitfäden zur Zwischenevaluation und zur Endevaluation wurden zur Erreichung einer rechtlichen Verbindlichkeit zur Tenure-Track-Satzung weiterentwickelt. Mit dieser Satzung bekennt sich die Universität Freiburg zur Ausgestaltung eines verlässlichen Tenure Track und zur Gewährleistung fairer akademischer Karrierewege, wozu unter anderem die hierdurch geregelten qualitätsgesicherten Evaluationsverfahren dienen.

Die erste Fassung der Satzung ist nach der amtlichen Bekanntmachung am 26.04.2017 in Kraft getreten.

Eine Neufassung der Satzung ist gültig seit dem 05.10.2018. Sie war erforderlich geworden sowohl aufgrund der Novelle des Landeshochschulgesetzes vom 13. März 2018 mit der Verankerung der neuen Personalkategorie der Tenure-Track-Professur als auch aufgrund neuer Vorgaben durch das im Jahr 2017 von der Universität Freiburg erfolgreich eingeworbene Tenure-Track-Programm (Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses).

Die Neufassung der Satzung gilt für alle Juniorprofessuren und Tenure-Track-Professuren, die nach dem 30.11.2017 berufen worden sind.

Eine Wahlmöglichkeit zwischen der ersten Fassung der Satzung und der Neufassung besteht für Juniorprofessuren, die zwischen dem 26.04.2017 und dem 30.11.2017 berufen wurden.

Kontakt

Dr. Daniela Werth

Abteilung Gleichstellung, Diversität und akademische Personalentwicklung (GDaPE)