Rauchen (§ 7 der Hausordnung)
Auszug aus §7 der Hausordnung:
In allen Gebäuden gilt uneingeschränktes Rauchverbot.
Seit dem 10.01.2005 gilt für die gesamte Universität Freiburg das Gebot des Nichtrauchens in allen Gebäuden. Für Raucher sind im Freien Raucherbereiche eingerichtet und Ascher aufgestellt.
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Sep 20, 2013