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Qualitätssicherungsmittel und Studierendenvorschlagsbudget

Zum 31.03.2013 wurden die Studiengebühren abgeschafft. Zur Kompensation der weggefallenen Studiengebühren wurden zum 01.04.2012 die Qualitätssicherungsmittel in Höhe von 280 € pro Studierendem in einem grundständigen Studiengang oder in einem konsekutiven Masterstudiengang pro Semester eingeführt. Die Mittel sind zweckgebunden für die Sicherung der Qualität in Studium und Lehre zu verwenden. Über die Verwendung der Mittel ist im Einvernehmen mit einer Vertretung der Studierenden zu entscheiden. Die Universität hat hierzu eine Kommission gebildet, der vier studentische Mitglieder, zwei amtierende Studiendekaninnen bzw. Studiendekane, die Prorektorin/der Prorektor für Lehre und die Kanzlerin/der Kanzler angehören. Bei einer pauschalen Mittelvergabe an die Fakultäten werden die Mittel im Einvernehmen mit den studentischen Mitgliedern der Studienkommissionen der Fakultäten vergeben.  Die aus dem letzten Studiengebührenjahr 2011/12  vorhandenen Reste aus Studiengebühren wurden ebenfalls im Einvernehmen mit den Studierenden vergeben.

Genauere Angaben über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel sind unter dem entsprechenden Vergabezeitraum aufgeführt. Hier finden Sie jeweils einen Bericht über die Vergaberunde sowie Angaben über die Verwendung bezüglich des Innovationsfonds, der Investitionsrunde Lehre, der Fakultätsmaßnahmen und der gesamtuniversitären Maßnahmen.

Im Rahmen der Umsetzung des Hochschulfinanzierungsvertrags Baden-Württemberg 2015-2020 „Perspektive 2020“ (HoFV) wurden die Qualitätssicherungsmittel (QSM) in die Grundfinanzierung der Universität überführt. Ein Anteil von 11,764 % der überführten QSM sind ab 01.10.2015 gemäß § 1 Abs. 2 Qualitätssicherungsgesetz vom Rektorat auf Vorschlag der Studierendenschaft (§ 65 Landeshochschulgesetz – LHG) weiterhin zweckgebunden zur Sicherung der Qualität in Studium und Lehre zu vergeben. Die VwV QSM – studentisches Vorschlagsrecht (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Verwendung der nach dem Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleitgesetz (HoFV-Begleitgesetz) vom jeweiligen Rektorat auf Vorschlag der Studierendenschaft zu vergebenden Qualitätssicherungsmittel) konkretisiert Verfahren und Verwendung dieses Anteils der QSM. Nachdem die Vergabe der Qualitätssicherungsmittel für das gesamte Jahr 2015 bereits im Wintersemester 2014/15 nach alten Vorgaben vorgenommen wurde, vereinbarten Verfasste Studierendenschaft und die Universität, dass für 2015 keine Anpassung mehr vorgenommen wird. Sodass die erste Vergabe des 11,764 % QSM-Anteils nach dem neuen Qualitätssicherungsgesetz für das Jahr 2016 als sogenanntes Studierendenvorschlagsbudget im Wintersemester 2015/16 über die Verfasste Studierendenschaft durchgeführt wurde.

Verwendung der Qualitätssicherungsmittel in der Vergaberunde:

Studierendenvorschlagsbudget

Hintergrund:
Im Januar 2015 haben das Land und die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag Baden-Württemberg 2015-2020 „Perspektive 2020“ (HoFV) die Leitlinien für die Finanzierung der Landeshochschulen in den kommenden Jahren vereinbart. Teil dieser Vereinbarung ist, dass die bisherigen Qualitätssicherungsmittel (QSM) weitgehend in Grundfinanzierungsmittel für Hochschulen umgewidmet werden. Hierdurch soll den Hochschulen ermöglicht werden, langfristige und nachhaltige Strukturen zu schaffen sowie mehr Flexibilität und größere Planungssicherheit zu erreichen. Während der Laufzeit des HoFV erhalten die Hochschulen wie bisher pro Studierender und Studierendem in einem grundständigen Studiengang oder in einem konsekutiven Masterstudiengang 280 Euro pro Semester. Die QSM sind in die regulären Haushaltsmittel der Hochschulen übergegangen. Ein Anteil von 11,764 % der auf die einzelnen Hochschulen entfallenden QSM wird auf Vorschlag der Studierenden zweckgebunden zur Sicherung der Qualität von Lehre und Studium eingesetzt. Das Vorschlagsrecht zur Verwendung dieser Mittel liegt bei der Verfassten Studierendenschaft der jeweiligen Hochschule (§ 1 Abs. 1 HoFV-Begleitgesetz; sowie Nr. 1.2 VwV QSM – studentisches Vorschlagsrecht).

Informationen zum Vergabeverfahren finden Sie auf der Homepage der Verfassten Studierendenschaft unter www.stura.org/svb

Im März 2020 haben das Land Baden-Württemberg und die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg die Hochschulfinanzierungsvereinbarung Baden-Württemberg 2021-2025 (HoFV II) abgeschlossen. Danach werden die in die Grundfinanzierung überführten Qualitätssicherungsmittel auf Basis des Studienjahres 2019 für die gesamte Laufzeit der HoFV II festgeschrieben. Die Regelungen für das Beteiligungsverfahren und die Mittelverwendung des Studierendenvorschlagsbudgets bleiben vollumfänglich erhalten. Dabei wird das Mittelvolumen des Studierendenvorschlagsbudgets einmalig und gerundet auf 12,9404% erhöht und als Festbetrag für die Laufzeit der HoFV II fortgeführt. Das Studierendenvorschlagsbudget der Universität Freiburg beläuft sich somit in den Jahren 2021-2025 auf 1.585.000 €.

Verfahren:
Seit Herbst 2015 wird jährlich das Studierendenvorschlagsbudget (SVB) für das folgende Kalenderjahr vergeben.

Die Verfasste Studierendenschaft hat zur Abwicklung das sogenannte Gremium zur Vergabe des Studierendenvorschlagsbudgets (SVB-Gremium) geschaffen. Das Vergabeverfahren wird durch eine vom Studierendenrat beschlossene Ordnung zum Ablauf der Vergabe des studentischen Anteils der Qualitätssicherungsmittel (Studierendenvorschlagsbudget) geregelt. Die Gesamtlisten zum Vergabevorschlag werden dem Rektorat zur Beschlussfassung vorgelegt. Daher sind Anträge auf Bewilligung von Mitteln aus dem Studierendenvorschlagsbudget bei der Verfassten Studierendenschaft einzureichen.

Das Studierendenvorschlagsbudget (SVB) der Universität Freiburg belief sich in den Jahren 2016 – 2020 auf rd. 1,5 Millionen Euro pro Jahr. Die Verfasste Studierendenschaft hat beschlossen, dass die Vergabe dieser Mittel zum einen durch einen zentralen Projektwettbewerb (meistens in Höhe von 400.000 Euro) und zum anderen durch eine Verteilung auf die Fachbereiche (rd. 1,1 Millionen Euro) erfolgen soll. Der Projektwettbewerb wird jährlich durch das SVB-Gremium ausgeschrieben. Die Zuordnung zu den Fachbereichen wird anhand der Studierenden-Vollzeitäquivalente (VZÄ) vorgenommen und auf deren Vorschlag hin vergeben. Der Lehrexport einzelner Fachbereiche wird im Rahmen der VZÄ-Verteilung berücksichtigt.

Bei Fragen oder Anliegen zum Antragsverfahren kontaktieren Sie bitte das Gremium der Verfassten Studierendenschaft  über die E-Mail-Adresse svb@stura.org oder in den Sprechstunden im Studierendenhaus, Belfortstr. 24, 79089 Freiburg. Die aktuelle Sprechstunde entnehmen Sie bitte der Homepage der Verfassten Studierendenschaft Freiburg. Bei Fragen zur Bewirtschaftung und Verwendung der Mittel des Studierendenvorschlagsbudgets wenden Sie sich bitte an das Finanzdezernat, Abteilung Haushalt und Finanzen der Universität Freiburg.

Verwendung der Studierendenvorschlagsbudgets in der Vergaberunde:

Kontakt

Andrea Röttele

Dezernat 2 Haushalt und Finanzen