Gesetze / Verordnungen / Tarifverträge im Bereich Personalwesen
Die folgenden Links auf den Inhalt verschiedener Gesetze aus dem Bereich des Arbeitsrechts und auf die für Beschäftigte der Universität bzw. des Landes Baden-Württemberg geltenden Tarifverträge sollen Ihnen bei der eigenen Informationsrecherche behilflich sein.
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Gesetze und Verordnungen:
- Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes
- Landesrecht Baden-Württemberg: Alle geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen Baden-Württembergs sowie die wichtigsten Gesetze des Bundes und der EU; zusätzlich die Bundesgesetzblätter (BGBl) und die Rechtssprechung Baden-Württembergs
Einzelne Themengebiete:
- Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
- Hochschulrahmengesetz
- Gesetz über die Hochschulen und Berufsakademien in Baden-Württemberg (LHG)
- Gesetz zur Umsetzung der Förderalismusreform im Hochschulbereich (EHFRUG) vom 20.11.2007
- Chancengleichheitsgesetz Baden-Württemberg
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Schwerbehindertengesetz – SGB IX
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG)
Tarifverträge:
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L): Zwischen den Arbeitgeberverbänden (z.B. TdL = Tarifgemeinschaft deutscher Länder) und den Arbeitnehmervertretungen (ver.di = Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, GEW = Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) werden die jeweils gültigen Tarifverträge ausgehandelt. Für Beschäftigte (früher: Angestellte und Arbeiter) der Universität Freiburg ist es der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), der seit dem 1.11.2006 gilt. Für Beschäftigte an Hochschulen und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen ist zusätzlich § 40 TV-L wichtig.
- Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Überleitungsrechts (TVÜ-L): Hierbei handelt es sich um den Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Überleitungsrechts (TVÜ-L) vom 12.10.2006. Insbesondere wird im TVÜ-L geregelt, wie der Übergang vom alten BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) bzw. MTArb (Manteltarifvertrag der ArbeiterInnen) in den neuen TV-L erfolgen soll (z.B. Ermittlung des Vergleichsentgelts, Zuordnung zu den neuen Erfahrungsstufen usw.), welche Besitzstände gegeben sind (z.B. welche Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege werden noch erreicht, wie lange gibt es noch die kinderbezogenen Entgeltbestandteile usw.) und welche zukünftigen Entwicklungen, die nach dem alten BAT noch möglich gewesen wären, zukünftig noch ausgeglichen werden (Strukturausgleich).Der TVÜ-L findet nur Anwendung auf die Beschäftigen, die bereits zum 31.10.2006 bei der Universität Freiburg beschäftigt waren.
last modified
Mar 26, 2018