Änderung in den familiären Verhältnissen
Jede Änderung in den familiären Verhältnissen (Heirat, dauerndes Getrenntleben, Geburt eines Kindes, Tod des Ehegatten, Namensänderung, Wohnungswechsel, neue Bankverbindung) eines/r Universitätsmitarbeiters/in, die Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis bzw. die Entgeltzahlung hat, sowie eine Änderung des Namens, der Anschrift oder der Bankverbindung, muss dem Personaldezernat unverzüglich angezeigt werden.
Was ist zu tun?:
- Tariflich Beschäftigte und Beamte verwenden für die Mitteilung an das Personaldezernat den Vordruck LBV527. Der Vordruck besteht aus 3 Ausfertigungen: für das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV), für die personalverwaltende Dienststelle (=Personaldezernat) und für die/den Bedienstete/n.
- Bitte schicken Sie die ersten beiden Ausfertigungen immer an das Personaldezernat; dieses leitet dann die 1. Ausfertigung zur Information an das LBV weiter.
Ausnahme hiervon: Eine Änderung der Bankverbindung teilen Sie bitte dem LBV mit der 1. Ausfertigung des Vordrucks LBV527 selbst mit; die 2. Ausfertigung für die personalverwaltende Dienststelle können Sie in diesem Fall vernichten.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen das Personaldezernat oder das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV)
zuletzt verändert:
08.08.2018