Elektroprüfung
Nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung ist die Universität verpflichtet, den Mitarbeitenden sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Für bestimmt Arbeitsmittel wie z.B. elektrische Geräte bedeutet dies, dass sie in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Diese sog. Elektroprüfung ist auch für private Geräte notwendig, die an der Universität genutzt werden.
Ansprechpartner bei der Stabsstelle Sicherheit:
- Roland Birmele (Tel. 203-4354, roland.birmele@zv.uni-freiburg.de) oder
- Benjamin Schätzle (Tel. 203-98662, benjamin.schaetzle@zv.uni-freiburg.de)
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Aug 31, 2018