Wissenschaftszeitvertragsgesetz – Novellierung und Leitlinien der Universität zur Laufzeit von Arbeitsverträgen im wiss. Bereich
Im Hochschulfinanzierungsvertrag haben sich die Hochschulen gegenüber dem Land verpflichtet, Befristungen von Arbeitsverträgen u. a. an der Qualifikationsphase oder an der Dauer von Drittmittelgewährungen auszurichten.
Für diese Aufgabe wurden die "Leitlinien der Universität zur Laufzeit von Arbeitsverträgen im wiss. Bereich" am 27.01.2016 vom Senat der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verabschiedet.
Für Rückfragen stehen Ihnen sowohl Herr Stephan Bissinger und Herr Rolf Heisch wie auch Ihre jeweilige Sachbearbeiterin bzw. Ihr jeweiliger Sachbearbeiter im Personaldezernat gerne zur Verfügung.
Materialien
- Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
- Leitlinien der Universität zur Laufzeit von Arbeitsverträgen im wiss. Bereich – Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
- Präsentation zur Informationsveranstaltung von Rektor und Kanzler für den wiss. Bereich am 13.06.2016: Die neue Leitlinie zur Laufzeit von Arbeitsverträgen im wiss. Bereich und die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetztes (WissZeitVG): Beschlüsse – Änderungen - Folgen
Kontakt
Stephan Bissinger, Personaldezernent
Tel 203-4324; Mail: stephan.bissinger@zv.uni-freiburg.de
Rolf Heisch
Personaldezernat
Abteilungsleiter “Personalservice für Beschäftigte”
Tel. 203-67591; Mail: rolf.heisch@zv.uni-freiburg.de