Vermögenswirksame Leistungen (§ 23 TV-L)
Wichtige Informationen zum Bezug von vermögenswirksamen Leistungen finden Sie unter:
- https://lbv.landbw.de/-/vermogenswirksame-leistungen (nur für Beamte und Beamtinnen des mittleren Dienstes)
- https://lbv.landbw.de/-/vermogenswirksame-leistung-3 (für alle Angestellten)
Antragstellung
Vermögenwirskame Leistungen sind mit dem Vordruck LBV 507 - zu beantragen. Diesem Antrag ist eine Kopie des Vertrages über die vermögenswirksame Anlage mit der Vertragsnummer beizufügen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Personaldezernat.
zuletzt verändert:
07.11.2017