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Raum- und Hörsaalvergabe

I. Hörsäle werden an der Universität Freiburg für folgende Veranstaltungen vergeben:

  • generelle Semestertermine (Vorlesungen, Seminare usw.)
  • Einzeltermine im Rahmen von Forschung und Lehre (z.B. Gastvorträge)
  • Einzeltermine für anderweitige Veranstaltungen durch Universitätsmitglieder, studentische Gruppen (z.B. für kulturelle- oder Informationsveranstaltungen) und durch Dritte (z.B. für Dia-Vorträge).

Bitte beachten:

 

  • Die Überlassung universitätseigener Räume ist nur auf Antrag möglich.
  • Für die zentrale Vergabe ist die Abteilung 5.3 Verwaltungsorganisation,
    Hörsaalvergabe
    der Zentralen Universitätsverwaltung zuständig.
  • Zuständigkeiten:
    • Herr Lais: Telefon: 203-4365, E-Mail: christoph.lais@zv.uni-freiburg.de
      Hörsaalbelegung (außer Institutsviertel)
      Überlassung von Räumen, Anlagen und Freiflächen an Studierendengruppen
      Vermietung von Räumen und Flächen auf Einzelanforderung an Externe
    • Frau Weber: Telefon: 203-8867, E-Mail: tanja.weber@zv.uni-freiburg.de
      Hörsaalbelegung (Institutsviertel)
      Überlassung von Räumen, Anlagen und Freiflächen auf Einzelanforderung
      Vermietung von Räumen und Flächen für Tagungen/Kongresse/Symposien
  • Hiervon nicht berührt werden die Räume, die von den Universitätseinrichtungen in eigener Zuständigkeit verwaltet werden.
  •  

 

II. Besondere Veranstaltungsräume, die auch für private Zwecke angemietet werden können, sind:

 

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