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Raum- und Hörsaalvergabe

Die Zentrale  Hörsaalvergabe plant und koordiniert die Belegung von insgesamt ca. 115 Hörsälen, Seminarräumen, Sitzungsräumen und Sonderflächen. Die Größenordnung umfasst kleine Sitzungszimmer mit  8 Plätzen bis hin zum Audimax mit 788 Plätzen.

Die Belegung der dezentral verwalteten Räume wird durch die jeweilige zuständigen Fakultäten bzw. Institute geregelt.

Das Rektorat der Universität hat am 03.05.2017 die Richtlinie zur Überlassung von Räumen und Flächen an der Albert-Ludwigs-Universität (Raumüberlassungsrichtlinien) beschlossen.

Aufgabenbereiche und Kontakt

Für die zentrale Vergabe ist die Abteilung 4.4, Energie- und Flächenmanagement des Dezernat 4 der zentralen Universitätsverwaltung zuständig.

Dr. Marcus Siefert

Abteilungsleitung Zentrale Hörsaalvergabe

  • Belegungsmanagement der zentral verwalteten Lehrveranstaltungsräume (Semesterplanung der Lehrveranstaltungen)
  • Vermietung von Räumen und Flächen auf Einzelanforderung an Externe
  • Belegungsmanagement der zentral verwalteten Sitzungs- und Sonderräume
  • Vermietung von Räumen und Flächen für Tagungen/Kongresse
  • Überlassung von Räumen und Flächen an Hochschulgruppen
Adresse

Postadresse:
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Universitätsverwaltung
Dezernat 4, Abteilung 4.4
Postfach
79085 Freiburg
Besuchsadresse:
Albertstr. 21a (Weismannhaus)
Raum 43
79104 Freiburg

Reservierungen

Die zentralen Veranstaltungräume können an der Universität Freiburg reserviert werden für:

  • generelle Semestertermine (Vorlesungen, Seminare usw.)
  • Einzeltermine im Rahmen von Forschung und Lehre (z.B. Gastvorträge, Klausuren)
  • Einzeltermine anderweitiger Veranstaltungen von Universitätsmitgliedern, studentischen Gruppen (z.B. für kulturelle oder informelle Veranstaltungen)
  • Veranstaltungen von externen Anbietern gegen Entgelt
  • Tagungen und Kongresse (ggf. gegen Entgelt)

Universitätsinterne Veranstaltungen

Die Vergabe von zentral verwalteten Räumlichkeiten wird über das Onlinesystem HisinOne (Campus Management) koordiniert. Die Fakultäten, Institute sowie zentralen Einrichtungen der Universität haben Zugriff auf HisinOne und können durch Anlegen einer Veranstaltung benötigte Räume über die Funktion Raumanfrage beantragen. Die abschließende Bearbeitung und Zuteilung des Raumes wird durch die zentrale Hörsaalvergabe vorgenommen.

Hochschulgruppen der Universität Freiburg nutzen bitte den Raumantrag. Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Veranstaltungen Dritter

Veranstaltungen von Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen können in den Gebäuden der Universität Freiburg in begrenztem Umfang stattfinden. Universitätsinterne Veranstaltungen haben jedoch Vorrang. Eine Raumnutzung ist grundsätzlich nur dann möglich, sofern Räume nicht für den Lehrbetrieb benötigt werden.

Eine Raumbereitstellung an politische Parteien, politische und gewerkschaftliche Vereinigungen oder Gruppen zur Wahrnehmung parteipolitischer Belange oder Verbandsinterressen sind nicht möglich.

Das Anmieten der Räume ist grundsätzlich kostenpflichtig. Auskunft zum Antragsverfahren und den Raumüberlassungskosten erhalten Sie auf Anfrage bei den Mitarbeitenden der zentralen Hörsaalvergabe.

  • Raumantrag
    Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Sonstiges

Besondere Veranstaltungsräume, die auch für private Zwecke angemietet werden können, sind:

Tagungen und Kongresse

Wissenschaftliche Tagungen und Kongresse sind typische Formen des wissenschaftlichen Dialogs, der Präsentation neuster Erkenntnisse und Entwicklungen. Diese können von Universitätseinrichtungen, aber auch von Dritten (z. B. Fachgesellschaften) veranstaltet werden. Um den laufenden Vorlesungsbetrieb nicht zu behindern, ist dies nur in der vorlesungsfreien Zeit möglich.

Der Antrag auf Überlassung von Räumen und Flächen ist beim Dezernat 4, Abt. 4.4 Zentrale Hörsaalvergabe formlos zu stellen. Die Abteilung wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Bitte beachten:

  • Bereits bei der Antragstellung sollten möglichst umfassende Informationen über die beabsichtigte Veranstaltung gegeben werden.
  • Hierzu gehören der genaue Zeitraum, der Raum- und Flächenbedarf, die Bezeichnung des Veranstalters/Mitveranstalters, der geplante Ablauf, ob Teilnehmer- bzw. Standgebühren erhoben werden, ob Teilnehmergebühren auch für Universitätsmitglieder anfallen, ob eine besondere technische Ausstattung erforderlich ist, ob ein Empfang an der Universität vorgesehen ist.
  • Genauere Details bezüglich der Flächennutzung sind bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung mit der Stabstelle Sicherheit, Organisatorischer Brandschutz abzustimmen. Ansprechpartner sind
  • Prozessdiagramm Raumüberlassung für Tagungen und Kongresse