Raum- und Hörsaalvergabe
I. Hörsäle werden an der Universität Freiburg für folgende Veranstaltungen vergeben:
- generelle Semestertermine (Vorlesungen, Seminare usw.)
- Einzeltermine im Rahmen von Forschung und Lehre (z.B. Gastvorträge)
- Einzeltermine für anderweitige Veranstaltungen durch Universitätsmitglieder, studentische Gruppen (z.B. für kulturelle- oder Informationsveranstaltungen) und durch Dritte (z.B. für Dia-Vorträge).
Bitte beachten:
- Die Überlassung universitätseigener Räume ist nur auf Antrag möglich.
- Für die zentrale Vergabe ist die Abteilung 5.3 Verwaltungsorganisation,
Hörsaalvergabe der Zentralen Universitätsverwaltung zuständig. - Zuständigkeiten:
- Herr Lais: Telefon: 203-4365, E-Mail: christoph.lais@zv.uni-freiburg.de
Hörsaalbelegung (außer Institutsviertel)
Überlassung von Räumen, Anlagen und Freiflächen an Studierendengruppen
Vermietung von Räumen und Flächen auf Einzelanforderung an Externe - Frau Weber: Telefon: 203-8867, E-Mail: tanja.weber@zv.uni-freiburg.de
Hörsaalbelegung (Institutsviertel)
Überlassung von Räumen, Anlagen und Freiflächen auf Einzelanforderung
Vermietung von Räumen und Flächen für Tagungen/Kongresse/Symposien
- Herr Lais: Telefon: 203-4365, E-Mail: christoph.lais@zv.uni-freiburg.de
- Hiervon nicht berührt werden die Räume, die von den Universitätseinrichtungen in eigener Zuständigkeit verwaltet werden.
II. Besondere Veranstaltungsräume, die auch für private Zwecke angemietet werden können, sind:
- Uni-Haus am Schauinsland (früher Fachschaftshaus)
- Haus "Zur Lieben Hand", Personalcasino (Catering-Service)
- Peterhofkeller
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