Raum- und Hörsaalvergabe
Die Zentrale Hörsaalvergabe plant und koordiniert die Belegung von insgesamt ca. 115 Hörsälen, Seminarräumen, Sitzungsräumen und Sonderflächen. Die Größenordnung umfasst kleine Sitzungszimmer mit 8 Plätzen bis hin zum Audimax mit 788 Plätzen.
Die Belegung der dezentral verwalteten Räume wird durch die jeweilige zuständigen Fakultäten bzw. Institute geregelt.
Das Rektorat der Universität hat am 03.05.2017 die Richtlinie zur Überlassung von Räumen und Flächen an der Albert-Ludwigs-Universität (Raumüberlassungsrichtlinien) beschlossen. Die Richtlinie mit Anlagen finden Sie hier.
Aufgabenbereiche und Kontakt
Für die zentrale Vergabe ist die Abteilung 4.4, Energie- und Flächenmanagement des Dezernat 4 der zentralen Universitätsverwaltung zuständig.
- Dr. Marcus Siefert:
- Abteilungsleitung Zentrale Hörsaalvergabe
- Christoph Lais:
- Belegungsmanagement der zentral verwalteten Lehrveranstaltungsräume (Semesterplanung der Lehrveranstaltungen)
- Vermietung von Räumen und Flächen auf Einzelanforderung an Externe
- Katharina Dold:
- Belegungsmanagement der zentral verwalteten Sitzungs- und Sonderräume
- Vermietung von Räumen und Flächen für Tagungen/Kongresse
- Überlassung von Räumen und Flächen an Hochschulgruppen
Reservierungen
Die zentralen Veranstaltungräume können an der Universität Freiburg reserviert werden für:
- generelle Semestertermine (Vorlesungen, Seminare usw.)
- Einzeltermine im Rahmen von Forschung und Lehre (z.B. Gastvorträge, Klausuren)
- Einzeltermine anderweitiger Veranstaltungen von Universitätsmitgliedern, studentischen Gruppen (z.B. für kulturelle oder informelle Veranstaltungen)
- Veranstaltungen von externen Anbietern gegen Entgelt
- Tagungen und Kongresse (ggf. gegen Entgelt)
Universitätsinterne Veranstaltungen
Die Vergabe von zentral verwalteten Räumlichkeiten wird über das Onlinesystem HisinOne (Campus Management) koordiniert.
Die Fakultäten, Institute sowie zentralen Einrichtungen der Universität haben Zugriff auf HisinOne und können durch Anlegen einer Veranstaltung benötigte Räume über die Funktion Raumanfrage beantragen.
Die abschließende Bearbeitung und Zuteilung des Raumes wird durch die zentrale Hörsaalvergabe vorgenommen.
Weitere Informationen zum "Campus Management (HisinOne)" erhalten Sie hier oder über die Hotline bei allen aktuellen und technischen Fragen.
Hochschulgruppen der Unversität Freiburg nutzen bitte folgendes Formular:
Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Veranstaltungen Dritter
Veranstaltungen von Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen können in den Gebäuden der Universität Freiburg in begrenztem Umfang stattfinden. Universitätsinterne Veranstaltungen haben jedoch Vorrang. Eine Raumnutzung ist grundsätzlich nur dann möglich, sofern Räume nicht für den Lehrbetrieb benötigt werden.
Eine Raumbereitstellung an politische Parteien, politische und gewerkschaftliche Vereinigungen oder Gruppen zur Wahrnehmung parteipolitischer Belange oder Verbandsinterressen sind nicht möglich.
Das Anmieten der Räume ist grundsätzlich kostenpflichtig. Auskunft zum Antragsverfahren und den Raumüberlassungskosten erhalten Sie auf Anfrage bei den Mitarbeiter/innen der zentralen Hörsaalvergabe.
Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Sonstiges:
Besondere Veranstaltungsräume, die auch für private Zwecke angemietet werden können, sind:
- Uni-Haus am Schauinsland (früher Fachschaftshaus)
- Haus "Zur Lieben Hand" Personalcasino (Catering-Service)
- Peterhofkeller