Außerplanmäßiger Professor / Außerplanmäßige Professorin (Verleihung der Bezeichnung)
Privatdozentinnen/Privatdozenten, die den an die Einstellung von Professorinnen/Professoren gestellten Anforderungen entsprechen, kann nach in der Regel zweijähriger Lehrtätigkeit als Privatdozentin/Privatdozent auf Vorschlag der Fakultät (Fakultätsratsbeschluss) vom Senat (Beschluss) die Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor / außerplanmäßige Professorin“ verliehen werden.
Anträge übersenden Sie bitte mindestens drei Wochen vor einer Senatssitzung an die Stabsstelle Gremien und Berufungen der Zentralen Universitätsverwaltung und kündigen dies bitte vorher telefonisch oder per E-Mail an, um sich über die Aufnahme auf die Tagesordnung zu vergewissern. Folgende Unterlagen (zweifache Ausfertigung) sind, auf einem Heftstreifen zusammengepackt, beizufügen:
- Vordruck zur Vorlage an den Senat
- Anschreiben an den Rektor mit Antrag der Fakultät (Fakultätsratsbeschluss) und Begründung (Laudatio)
- Positive Stellungnahme Fachvertreter(in) der Freiburger Universität
- Stellungnahme des Studiendekans zu den Fähigkeiten und Erfahrungen in der Lehre
- zwei positive auswärtige vergleichende Gutachten von hauptberuflich tätigen C4- / W3-Professoren (nicht älter als 2 Jahre) oder Wissenschaftlern mit vergleichbarer Qualifikation oder Aufnahme in eine Berufungsliste für eine W3-/W2-Professur mit ordentlichen Berufungsverfahren (Berufungskommission und externe Gutachter)
- vollständig ausgefüllter Personalbogen mit Lichtbild und Lebenslauf
- Verzeichnis der Lehrtätigkeit unter Angabe der jeweiligen Semester
- Umfangreiche Übersicht über die wissenschaftlichen Veröffentlichungen
- Belehrung und Erklärung (P19)
- Bestätigung, dass Antragsteller nicht mit professoralen Aufgaben betraut wird (zu unterschreiben vom Dekan, Vorgesetzten und Antragsteller, wenn PD bereits in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land BW steht)
- Dienstaufgabenbeschreibung
- Zeugnisse (Venia Legendi, Promotions- und Habilitationsurkunde...)
Vor der Beratung im Senat erfolgt die Prüfung der personalrechtlich relevanten Aspekte durch das Personaldezernat:
- Verleihung der Venia legendi liegt mindestens 2 Jahre zurück.
- Seit erstmaliger Verleihung der Venia legendi wurden regelmäßig Lehrveranstaltungen abgehalten.
- Entfernung zwischen dem Wohnsitz und der Universität beträgt weniger als 50 Kilometer
(falls nein: Lehrverpflichtung kann lt. beiliegender Stellungnahme ohne Einschränkung wahrgenommen werden.)
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen für das Personaldezernat Frau Elsner (Tel: 203- 4314, E-Mail: cornelia.elsner@zv.uni-freiburg.de) bzw. Frau Gerber (Tel: 203-4363, E-Mail: bettina.gerber@zv.uni-freiburg.de) und für die Stabsstelle Gremien und Berufungen Frau Stawarz (Tel: 203-4220, E-Mail: ulrike.stawarz@zv.uni-freiburg.de) bzw. Frau Meinhardt (Tel: 203-4348, E-Mail: katja.meinhardt@zv.uni-freiburg.de).